ENERGIERECHT
Wir beraten umfassend in allen Bereichen des Energierechts.
Wir bieten unter anderem folgende Leistungen an:
- Begleitende Beratung von Kommunen bei der Durchführung von Konzessionsvergabeverfahren im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserbereich einschließlich Vertragsgestaltung
- Beratung von Bietern im gesamten Konzessionsvergabeprozess in rechtlicher und strategischer Hinsicht
- Unterstützung bei der Wahl und der vertraglichen Ausgestaltung von Beteiligungsmodellen
- Konzessionsabgabenrecht unter steuerlichen und preisrechtlichen Gesichtspunkten
- Prüfung der Förderfähigkeit von EE-Anlagen, KWK-Anlagen, Wärme- und Kältenetzen bzw. Wärme- und Kältespeichern
- Ausgestaltung von Contracting-, Betriebspacht- und Betriebsführungsverträgen
- Optimierung von Versorgungsstrukturen vor dem Hintergrund des EEG und KWKG
- Unterstützung bei Einzelfragen aus dem Bereich des EnWG, EEG und KWKG
- Beratung im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (z.B. Unterstützung bei der Strom- und Energiesteueranmeldung sowie der Beantragung von Steuerentlastungen)
LEISTUNGEN
Kontakt
Wir beraten Sie gerne in allen Fragen des Energierechts und würden uns über Ihre Kontaktaufnahme freuen.